2G+ bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, sowie die jeweiligen Duschen und Umkleideräumen !

Neue Allgemeinverfügung des Landkreises

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat mit der heutigen Allgemeinverfügung festgestellt, dass ab dem 01.12.2021 die Warnstufe 2 für den Landkreis Hameln-Pyrmont gilt.

Dies hat nach der Nds. Corona-Verordnung weitere Einschränkungen zur Folge.

Für den Sportbetrieb bedeutet das, dass die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, sowie die jeweiligen Duschen und Umkleiden, nur noch unter „2Gplus“ erfolgen darf.

„2Gplus“ bedeutet, dass der Zutritt nur noch mit einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis und zusätzlich einem Nachweis über eine negative Testung erfolgen darf.

Die Testung kann durch einem PCR-Test (48 Stunden gültig), einem PoC-Antigen-Test (Testzentrum, 24 Stunden gültig) oder einem Test zur Eigenanwendung erfolgen. Der Test zur Eigenanwendung muss vor Betreten der Einrichtung und unter Aufsicht durchgeführt werden.

Daneben gilt in allen Bereichen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ab 14 Jahre).

Darüber hinaus gilt auf den Sportanlagen unter freien Himmel „2G“.

Bitte leiten Sie diese Information an alle Personen weiter. Vielen Dank.

Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Mareike Burose

Stadt Hameln | Der Oberbürgermeister

Abteilung 62 Schulen und Sport | Sachbearbeitung

Empfohlene Beiträge

Noch kein Kommentar, Füge deine Stimme unten hinzu!


Kommentar hinzufügen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert