Ab Sonntag gilt im Landkreis Hameln -Pyrmont die 2G-Regel, auch in Sportstätten, Umkleidekabinen und Duschräumen !

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Hameln-Pyrmont hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Sonntag gilt im Landkreis Hameln -Pyrmont die 2G-Regel, auch in Sportstätten, Umkleidekabinen und Duschräumen.

Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landkreises.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Mareike Burose

Stadt Hameln | Der Oberbürgermeister

Abteilung 62 Schulen und Sport | Sachbearbeitung

31785 Hameln | Rathausplatz 1

Tel.: +49 5151 202 1411

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